Bau-, Miet- und Immoblienrecht
Unter "Baurecht" im weiteren Sinne wird die Vielzahl der Rechtsvorschriften verstanden, die sich auf die Ordnung der Bebauung und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse der an der Erstellung des Bauwerkes beteiligten Personen beziehen.
Im Bereich des Bau- und Architektenrechtes werden Bauunternehmen, Bauhandwerker, Architekten sowie auch private, gewerbliche und öffentliche Bauherren nicht nur im Bereich des privaten Baurechtes betreut, die Beratung und die Vertretung in diesem Bereich umfasst ebenso das öffentliche Baurecht, das Architektenrecht (HOAI) und den Bereich des Haftungsrechtes.