Erbrecht
Das Erbrecht umfasst den sehr weitgefächerten Bereich der Rechtsnachfolge und sonstigen Rechtsfolgen im Todesfall. In sehr vielen Konstellationen bieten die gesetzlichen Regelungen nicht die Lösungen, die dem Willen der Erblasser entsprechen. Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Aufklärung und Beratung, um zu Lebzeiten rechtsgestaltend erb- und vermögensrechtliche Entscheidungen nach dem tatsächlichen Willen umzusetzen. Aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich können wir Sie hierbei fachkundig beraten. Aber auch bei den vielschichtigen Problemen und Fragen, die sich nach einem Erbfall für die Hinterbliebenen stellen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Beispiele für unsere Tätigkeit im erbrechtlichen Bereich:
- Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
- Prüfung und Überarbeitung letztwilliger Verfügungen
- Gestaltung von Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Beratung bzgl. pflichtteils- und steuermindernder Maßnahmen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbscheinverfahren
- Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Nachlassinsolvenz und –verwaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge