Forderungsmanagement
Ein obsiegendes Urteil zu erlangen, ist eine Sache - die Forderung auch tatsächlich durchzusetzen und den finanziellen Erfolg verbuchen eine andere.
Oft wird die Forderung durch den Unterlegenen nach dem Urteil nicht gezahlt. Dann heißt es, sich in Zeit und Geduld zu üben, die titulierte Forderung im Wege der Zwangsvolsltreckung geltend zu machen.
Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die titulierte Forderung geltend zu machen.
Gern stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.