Schul- und Hochschul-
recht

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Schul- und Hochschulrecht

In den Schulen und Hochschulen gelten eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen. Auch hier kommt es häufig vor, dass diese Regelungen nicht korrekt angewandt werden. Gegen derartige Beeinträchtigungen besteht gerichtlicher Rechtsschutz.

In dem Bereich des Schul- und Hochschulrechtes sind wir für Sie u.a. im Prüfungsrecht (Zulassung zur Prüfung, Neubewertung von Prüfungsleistungen und bei fehlerhaften Prüfungsentscheidungen, Ablehnungen von Rücktritten, Verschiebung von Prüfungsterminen, etc.), dem Zulassungsrecht (Studienplatzklagen), dem Recht der Hochschulbediensteten nebst dem Arbeits- und Befristungsrecht im Hochschulbereich,  dem Nebentätigkeitsrecht und dem öffentlichen Dienstrecht tätig.

Studienplatzklagen

Wir vertreten Sie bei Studienplatzklagen (Zulassung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/NC-Verfahren), Kapazitätsklagen als auch bei der Durchsetzung von Härtefall- oder Ortsanträgen oder Studienortswechsel und Zulassung in ein höheres Fachsemester .

Bitte beachten Sie, dass bei Studienplatzklagen die ersten Fristen für das Sommersemester bereits am 15. Januar und für das Wintersemester bereits am 15. Juli ablaufen. Eine Studienplatzklage kann auch noch nach Erhalt des Ablehnungsbescheides erhoben werden, jedoch gibt es  hier in den verschiedenen Bundesländern und Hochschule sehr unterschiedliche Regelungen.

Rechtsanwälte
Geist Kampelmann Dinse

» Tel. (03841) 40340 oder 22 52 99 0
» Hegede 11 - 15 | 23966 Wismar

E-Mail: info@geist-kampelmann-dinse.de

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