Termine und Fristen
Für die Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der jeweiligen Hochschule und dem zuständigen Gericht sind Fristen zur Geltendmachung und Stellung von Anträgen festgelegt worden. Bei der Stellung des Antrages auf Zulassung zum Studium außerhalb der Kapazitäten läuft diese Frist in einigen Bundesländern schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides ab. Einige Hochschulen haben diesen Antrag bereits in die Antragsunterlagen für die Bewerbung mitaufgenommen, andere Hochschulen jedoch nicht. Hier ist besondere Sorgfalt geboten.
Eine Aufstellung der aktuellen Fristen finden Sie auf der Seite Hochschulkompass.
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